Folienabdichtungen in den Bezirken Wiener Neustadt, Baden, Neunkirchen

Die Folienabdichtung mit Dachfolie ist auf dem Flachdach sowie Balkon eine Möglichkeit, Bauelemente vor eindringendem Wasser und Feuchte zu schützen. Peter Schönleitner GmbH und sein Team führen Dachdämmungen und Abdichtungen für Balkone für Sie durch.


Abdichtungen mit Dachfolie – Flachdach und Carport

Mit der Folienabdichtung macht Ihr Spenglermeister Dächer, Balkone, Terrassen und Carports relativ rasch und preisgünstig wettersicher. Die Ausführung ist in verschiedenen Farben möglich.

Unser Angebot für Sie:

  • Flachdach mit Folienabdichtung, vom Spengler gearbeitet. Einen Belag aus Lärchenholz oder anderen Hölzern zum Begehen führen wir gerne aus. 
  • Dachdämmungen übernehmen wir im Zuge einer Folienabdichtung oder unabhängig davon gerne.

Carports und Balkone mit exakter Folienabdichtung

In den Bezirken Wiener Neustadt, Baden und Neunkirchen führen wir die Folienabdichtung für Carport-Dächer, Balkone und Terrassen für Sie durch. Beratung ist uns wichtig, daher nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen. Nutzen Sie unser Fachwissen für Dächer, Carports, Balkone und Terrassen mit Folienabdichtung.

Folienabdichtung

Flachdach mit Folienabdichtung

Vom Spengler werden Foliendächer hergestellt. In diesem Fall wurde die Abdichtung vor Ort dicht verschweißt.

In späterer Folge wird auf die Abdichtung ein Gehbelag mit Lärchenbrettern vom Spengler hergestellt.

Folienabdichtung

Folienabdichtung

Das Carport wurde mit einer Folienabdichtung in Ziegelrot ausgeführt.

Carport

Carport

Carport mit einer anthraziten Folienabdichtung.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.